"~ JuGenDscHutZgeSetZ ~"

 

 

 

1.kuss auf die wange:freundschaft
2.kuss auf die stirn:eifersucht
3.kuss auf die hand:sehnsucht         
4.kuss auf den mund:liebe
5.kuss auf den hals:leidenschaft
6.kuss auf die schulter:begierde
7.normalkuss:1-2 minuten
8.leidenschaftlicher kuss:3-5 minuten

9.dauerkuss:6-10 minuten
10.beim küssen soll der junge darauf achten das das mädchen unten liegt!
11.beim küssen soll der junge darauf achten das die beine geschlossen sind!
12.ein zungenkuss darf nur mit einverständnis gegeben werden!
13.leckt ein mädchen ihre lippen will sie geküsst werden!
14.wenn beim küssen die augen offen sind denken sie nicht aneinander!
15.wirft ein mädchen etwas nach einem jungen wird sie mit 10 küssen bestraft

16.schlägt ein mädchen einen junge darf er sie küssen
17.starker händedruck:ich liebe dich!
18.augenzwinkern:ich will mit dir gehen!
19.räuspern oder flüstern:ich liebe dich!
20.am ring drehen:bleib mir treu!
21.stottern:wann küsst du mich?
22.fingerspitzen drehen:wann
sehen wir uns wieder?
23.in den haaren wühlen:ich kann ohne dich nicht sein!
24.auf den boden spucken:ich hasse dich!
25.zungenspitze an dem mund:flirte mit mir!
26.nachpfeifen:komm zurück!
27.bläst ein mädchen einem jungen das streich holz aus ist sie in ihn verliebt:er darf sie küssen!
28.trägt ein junge die armbänder nach unten ist er
verliebt!
29.winkt ein junge einem mädchen so will er sie wieder sehen!
30.schenkt ein mädchen einem jungen das JUGENDSCHUTZGESETZ ,so ist es eine liebeserklärung!
31.tritt ein mädchen einem jungen auf dem fuß so ist es eine liebeserklärung!
32.zieht ein mädchen einem jungen die schuhbänder auf,so ist er berechtigt ihr unter dem rock zu greifen.
33.schlägt ein mädchen einen jungen so darf er sie ausziehen!
34.schaut ein junge einem
mädchen in die augen, so will er mit ihr alleine sein.
35.beißt ein mädchen einen jungen so will sie mit ihm gehen!
36.beleidigt ein junge ein mädchen so will er mit ihr gehen!
37.kneift ein junge ein mädchen so darf sie eine stunde lang mit ihm machen was sie will.
38.
DAS JUGENDSCHUTZGESETZ IST NUR DANN GÜLTIG WENN DER PARTNER AUCH EINS HAT!!!!

 

 

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